Kleinveranstaltung - Meldung
Die Durchführung einer Kleinveranstaltung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde mit diesem Formular zu melden (§ 7 Abs.1 Z. 4 StVAG).
Eine Kleinveranstaltung liegt insbesondere vor, wenn
nicht mehr als 300 Personen erwartet werden,
keine Gefährdung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer oder unbeteiligter Personen zu erwarten ist,
die Veranstaltungszeit zwischen 8.00 und 23.00 Uhr oder in Gastgewerbebetrieben innerhalb der gewerberechtlich zulässigen Betriebszeiten liegt und
die Veranstaltung nicht mehr als drei Veranstaltungstage dauert.
Veranstaltung - Meldung
Die Durchführung einer Veranstaltung in Gastgewerbebetrieben im Rahmen einer gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung und / oder in bewilligten Veranstaltungsstätten im Rahmen einer Veranstaltungsstättenbewilligung ist spätestens 2 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde zu melden. (Gasthäuser, Festhallen)
Veranstaltung - Anzeige
Veranstaltungen, die weder melde- noch bewilligungspflichtig sind, müssen mit diesem Formular bei der zuständigen Behörde angezeigt werden (§ 8 StVAG). Wenn die Veranstaltung mehr als 300 Personen erwartet sind und die Veranstaltung länger als bis 23 Uhr dauert. Die Anzeige muss spätestens 6 Wochen vor Durchführung der Veranstaltung erfolgen.
Mobile Veranstaltung / mobiler Veranstaltungsbetrieb - Meldung
Die Durchführung von Veranstaltungen ist spätestens 2 Wochen vor Beginn bei der zuständigen Behörde zu melden (§ 7 Abs. 1 Z. 2 StVAG). Mobile Veranstaltungen sind auszufüllen, wenn bei der Veranstaltung ein Zelt verwendet wird. (Zeltfest, Zirkus usw.)