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| Bernd Höflechner | Uncategorised

Marktcard

Marktcard - teilnehmende Betriebe 

So funktioniert die Marktcard:

Die – geförderte – Marktcard ist zu den Parteienverkehrszeiten im Bürgerservice des Gemeindeamtes – bis zu einem Gesamtwert im Wert von € 200,00 pro Person zu je € 8,00 pro Stück erhältlich. Den restlichen Betrag von € 2,00 übernimmt die Gemeinde. Das heißt, 20 Prozent des Einkaufswertes werden hierbei von der Gemeinde gefördert. Somit können Sie bis zu 20 Marktcards zu einem Einkaufswert von je € 10,00 kaufen, bezahlen aber nur € 160,00. Selbstverständlich kann die Marktcard darüber hinaus gehend in einer unbegrenzten Stückzahl á € 10,00 erworben werden. Die Markcard kann nur mittels Barzahlung erworben werden. Jegliche Art von Kartenzahlung oder Überweisung ist nicht möglich.

Ausgegeben wird die – geförderte – Marktcard ausschließlich persönlich an Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Feldkirchen ab 16 Jahren gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. Die Marktcard kann auch von Personen erworben werden, die über keinen Hauptwohnsitz in Feldkirchen verfügen; hierbei erfolgt jedoch keine Förderung.

Die Marktcard ist drei Jahre ab Einführungsbeginn gültig und in diesem Zeitraum einzulösen, sofern nicht anders angegeben. Sie wird wie Bargeld behandelt und kann sodann bei den teilnehmenden Betrieben als Zahlungsmittel für alle von diesen angebotenen Leistungen bzw. Dienstleistungen, Waren, Konsumationen etc. verwendet werden. Die Marktcard ist ein Wertgutschein und kann übertragen werden, sodass sich die Marktcard auch als Geschenk eignet.

Die Marktcard kann nur einmal eingelöst werden, wobei jedoch eine Barablöse sowie eine Teileinlösung nicht möglich sind.